Mediation im Familienrecht
Im Familienrecht eignet sich Mediation als Mittel, sämtliche Bereiche von Trennung und Scheidung einvernehmlich einer Lösung zuzuführen.
Die Eheleute haben allgemein bei einer bevorstehenden Trennung schon eine schwere Zeit hinter sich und miteinander Kommunikationsprobleme, so dass die Möglichkeit, Lösungen am Küchentisch zu erzielen, regelmäßig gering ist.
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in welchem die Eheleute Gelegenheit haben, über einem Mediator über die verschiedenen Felder, in denen Gesprächsbedarf besteht, miteinander zu sprechen.
Umgangs- und Sorgerecht wird regelmäßig von Psychologen und Sozialpädagen in der Mediation bearbeitet und gehört eher nicht in den Bereich einer anwaltlichen Mediation. Die anwaltliche Mediation eignet sich besonders im finanziellen Bereich, also bei Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, ggfs. auch bei Hausrat oder der Frage, wie mit der gemeinschaftlichen Immobilie übergangsweise umgegangen werden soll, bis geklärt ist, was mit dieser in der Folge geschehen soll.
Der Mediator ist allparteilich, unabhängig, darf vorher nicht mit der Sache befasst gewesen sein. Er soll seine Rechtskenntnisse nicht einbringen, sondern nur die Eheleute bei ihren Gesprächen führen. Klassischerweise braucht jeder Beteiligte einen eigenen Anwalt, der parallel zur Mediation berät.
Da die Beteiligten ihre Interessen selbst vertreten müssen, ist nicht jeder Fall mediationstauglich, wenn beispielsweise eine ungleiche Rollenverteilung gegeben ist, in der sich ein Beteiligter nicht gegenüber dem anderen behaupten kann.
Eine Mediation ist freiwillig. Jeder Mediant kann sie jederzeit abbrechen. Nicht jede Mediation endet in einer Vereinbarung. Trotzdem hilft sie auch bei einem Abbruch, weil sie ein klärender Prozess ist.
Die Kosten der Mediation sind im Allgemeinen geringer als Kosten für anwaltliche Vertretung, sei es außergerichtlich oder gerichtlich.
Der Mediator darf im Anschluss an eine Mediation nicht als Anwalt für einen Beteiligten auftreten, auch nicht im Einverständnis des anderen.
Wir arbeiten bei Mediation gerne als Team. Das hat sich bewährt.
Wer uns als Anwälte zu einem Erstgespräch aufgesucht hat, kann uns nicht mehr als Mediatoren in Anspruch nehmen. Wer bei uns eine Mediation gemacht hat, kann uns im Anschluss nicht mehr als Anwälte beauftragen. Das liegt an der Allparteilichkeit des Mediators und dem Schutz der Mediation sowie den Standesvorschriften für Rechtsanwälte bei Interessenkollisionen.
Mediation im Erbrecht
Die Mediation im Erbrecht eignet sich bei Erbauseinandersetzungen, bei Streitigkeiten aus Testamenten und grundsätzlich bei jeder erbrechtlichen Streitigkeit, die droht, zu Gericht zu kommen, um gesprächsweise mithilfe eines Mediators eine gemeinschaftliche Lösung zu erarbeiten. Mediation fördert das wechselseitige Verständnis, weil sie aufklärt, was hinter den verschiedenen Positionen steckt, was in Rechtsstreitigkeiten nie aufgeklärt werden kann, weil eine Kommunikation dann nicht mehr stattfindet. Eine Mediation kann ein Fundament dafür sein, dass sich die Beteiligten wieder annähern und auch nach dem Erbfall wieder miteinander sprechen.
Erbrechtliche Aufklärung erfolgt im Rahmen der Mediation durch den Mediator nicht.
Im Übrigen gilt das zur Mediation im Familienrecht Gesagte entsprechend.
Schlichtung im Familien- und Erbrecht
Schlichtung ist eine Erweiterung der Mediation, in der die Medianten dem Mediator erlauben, objektiv sein Fachwissen einzubringen.
Wir sehen in der Schlichtung einen deutlichen Vorteil gegenüber der Mediation, weil wir Mediation und Fachwissen im Familienrecht und im Erbrecht in die Gespräche einbringen können.
Idealerweise kommen die Beteiligten im Rahmen der Schlichtung zu einer Vereinbarung, welche im Anschluss ggfs. durch Verträge mit oder ohne Notar ergänzt und danach umgesetzt wird.