Hinweise & Empfehlungen

Kosten:


Eine Erstberatung erfolgt bei uns in aller Regel ausführlich und ist auf 1 – 1,5 Stunden ausgelegt. Diese rechnen wir nach Zeitaufwand mit unserem jeweils aktuellen Stundenverrechnungssatz ab.

Bei einer Erstberatung zu einer gesetzlichen Erstberatungsgebühr iHv 190 € zzgl MwSt, brutto 226,10 €, ohne Vor- oder Nacharbeit stehen wir Ihnen 40 Minuten zur Verfügung.

Bei darüber hinausgehender Tätigkeit ist die Anwaltsvergütung in jedem Einzelfall gesondert zu klären und zu vereinbaren.

Sofern das gesetzliche Honorar für die Bearbeitung nicht ausreichend ist oder sonst nicht passt, z.B. bei der Beratung oder Erstellung von Verträgen oder Testamenten, treffen wir eine Vergütungsvereinbarung.

Das kann neben der gesetzlichen Vergütung z.B. eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder im Einzelfall auch ein Pauschalhonorar oder eine Kombination sein. Unsere Vergütung entspricht  von der Struktur her den Gepflogenheiten in spezialisierten Büros. Unsere Abrechnung nach Zeitaufwand ist aufgrund unserer günstigeren Kostenstruktur wesentlich geringer als in größeren Büros.

Bitte sehen Sie in den entstehenden Anwaltskosten eine Investition in Ihre Sache und in den Anwalt Ihres Vertrauens und seine Motivation, mit Ihnen gemeinsam das Beste aus Ihrer Sache zu machen!

Allgemeine Hinweise, Empfehlungen:

Die Auseinandersetzung bei Trennung oder Tod ist eines der einschneidensten Ereignisse im Leben jedes Menschen.

Damit Sie für Ihre rechtlichen Angelegenheiten die nötige Kraft und mentale Stärke haben, welche in aller Regel wesentlich für den Verlauf und den Ausgang der Angelegenheit sind, können wir ganz allgemein aufgrund unserer langjährigen Erfahrung die nachfolgenden Empfehlungen geben:

  • Recht haben heisst nicht Recht bekommen. Die gerichtliche Wahrheit ist nicht die ganze Wahrheit. Prozessieren ist in aller Regel ein Risiko.
  • Im Erbrecht treffen Sie in erster Instanz bei den Gerichten nicht immer einen Richter, der im Erbrecht erfahren ist. Deshalb wurde deutschlandweit die Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht  ins Leben gerufen.
  • Oft entscheidet nicht das Recht, sondern die Emotion.
  • Giessen Sie nicht unnötig Öl ins Feuer! Denken Sie darüber nach, ob es gemeinsame Interessen mit Ihrem Gegner gibt, die die Konfliktlösung erleichtern könnten!
  • Vertrauen Sie Ihrem Gegner nicht, besonders nicht Ihrem früheren Ehepartner! Er verfolgt jetzt eigene Interessen.
  • Sehen Sie weniger auf die Kosten, als auf das gewünschte Ziel!
  • Ergreifen Sie Initiative! Wer wagt, gewinnt!
  • Blicken Sie nach vorn!
  • Bauen Sie sich einen neuen Bekanntenkreis auf!
  • Stärken Sie Ihr Selbstvertrauen!
  • Belohnen Sie sich! Sie haben das verdient und nötig.
  • Planen Sie, wo Sie sich in fünf Jahren sehen wollen!
  • Bringen Sie Bewegung und neuen Schwung in Ihr Leben!
  • Nutzen Sie die Krise als gelungenen Neuanfang!
  • Machen Sie Sport!
  • Gehen Sie in den Wald!
  • Gehen Sie mindestens 30 Minuten am Tag spazieren!
  • Legen Sie mit der Umstellung Ihres Lebens auch falsche Gewohnheiten ab!
  • Stellen Sie Ihre Ernährung um! Stress ist ein Nährstoffräuber erster Güte! Sie brauchen jetzt wegen der hohen Stressbelastung dringend Vitalstoffe und Vitamine. Wir empfehlen z.B.
  • Vitalstofftherapie,
  • leichte Vollkost,
  • Darmsanierung,
  • Zufuhr von Vitaminen, besonders B-Vitamine, Vitamin C, Vitamin D, Vitamin K, Coenzym Q 10, Biotin,
  • Zufuhr von Mineralstoffen, Magnesium
  • Überprüfung Ihres Eisen- und VitaminD-Spiegels
  • die Einnahme von LaVita,
  • die Einnahme von grünen Smoothies,
  • Akupunktur
  • Osteopathie
  • Achtsamkeitsmeditation
  • Qigong
  • Yoga