Anwälte

Rechtsanwältin Katrin Henß, FAin ErbR, FAin FamR, Mediatorin, Schlichterin, Schiedsrichterin für erbrechtliche Streitigkeiten (DSE)

Frau Rechtsanwältin Katrin Henß war in Karlsruhe jeweils die erste Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht.

Sie ist  schon seit 1990 überwiegend, seit Kanzleigründung 1997 ausschließlich in beiden Rechtsgebieten tätig. Hierzu gehört auch Seniorenrecht aus der familien- und erbrechtlichen Sicht.

In der Zeitschrift Focus wurde sie in Heft 44/2003 unter den 135 besten Erbrechtsanwälten in Deutschland genannt. Neben ihr war in Karlsruhe nur ein weiterer Kollege mit anderen Tätigkeitsschwerpunkten genannt.

Sie ist außerdem für die DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht e.V., Angelbachtal) als Schiedsrichterin für erbrechtliche Streitigkeiten tätig.

Daneben berät und vertritt sie im Testamentsvollstreckungsrecht und übernimmt Testamentsvollstreckungen. Sie hat in diesem Bereich bei der DVEV (Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) und der AGT (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckungen e.V) an entsprechenden Qualifizierungen teilgenommen. Bei der AGT hat sie die Abschlussprüfung mit der Höchstpunktzahl als Kursbeste abgeschlossen.

Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt hat sich in den letzten Jahren Beratung und Vertretung bei Elternunterhalt herausgebildet.

Sie widmet sich ausschließlich der engagierten Bearbeitung der ihr anvertrauten Mandate und einer intensiven Fortbildung in den von ihr bearbeiteten Rechtsgebieten.

Frau Henß ist Mitglied der DVEV, der DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht), der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV (Deutschen Anwaltsverein), Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Gestaltung bei der DVEV, sowie Mitglied bei der DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge eV).

Sie hält gelegentlich Vorträge im Erbrecht und im Vorsorgerecht für interessierte Laien.

Rechtsanwalt Siegbert Leitz, FA FamR und Mediator

Herr Rechtsanwalt Siegbert Leitz ist Fachanwalt für Familienrecht.

Er hat bei Einführung des Fachanwalts für Erbrecht den Fachanwaltskurs für Erbrecht bestanden.

Er ist seit über 25 Jahren fast ausschließlich im Erb- und Familienrecht sowie ggfs. angrenzendem Strafrecht in Familien- und Erbrechtsfällen tätig. In diesem Bereich besteht eine langjährige Kooperation mit einem Fachanwalt für Strafrecht.

Besondere Schwerpunkte liegen im Bereich der Teilungsversteigerung, der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, insbesondere wenn z.B. der Karlsruher Weg nicht passt oder Begutachtungen erforderlich sein könnten, sowie im Betreuungsrecht.

Besondere praktische Erfahrung hat er bei familienpsychologischen Gutachten bei Umgangs- und Sorgerecht und bildet sich in diesem Bereich fort.

Er übernimmt keine Betreuungen, sondern versteht sich als Vorsorgeanwalt, berät und vertritt überwiegend im Bereich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung. Er ist dabei zumeist bei der Vermeidung oder Abwehr von Betreuungen tätig oder vertritt Angehörige von Betroffenen. Dabei geht es auch um den Missbrauch von Vollmachten.

Er hat schon im Betreuungsrecht einen Mandanten aus der Unterbringung herausgeholt, nachdem er in einem Erbfall von den Angehörigen dorthin gebracht wurde, um sein Pflichtteil nicht geltend machen zu können.

Er beschäftigt sich mit Seniorenrecht, soweit es Aspekte des Familienrechts, des Erbrechts und des Betreuungsrechts betrifft, und kann den Mandanten hierbei Hinweise geben, welche Veränderungen notwendig sind und wie diese aussehen könnten, damit ein Verbleib in den eigenen vier Wänden möglich ist.

Einige unserer Mandanten sagen, er sei wie ein Coach in schwierigen Lebenslagen, könne die Situation auch gut erfassen und einschätzen, ohne dass er bereits alles wisse. Seine Kreativität hat schon in vielen Fällen helfen können.

Seine Arbeitsbereiche erfordern Einfühlungsvermögen und Erfahrung.

Seine Stärken liegen in der genauen Analyse der Situation und darauf aufbauenden Taktiken und Strategien  bei der Umsetzung der Interessen seiner Mandanten.

Er hat dabei besondere Erfahrung mit psychischen Erkrankungen bei Erwachsenen und Kindern, die er in Bearbeitungen einbringen kann.

Er konnte umfangreiche Erfahrungen bezüglich kindlicher Entwicklung sammeln, mit Schulschwierigkeiten im Zusammenhang mit verschiedenen familienrechtlichen Konstellationen. Er hat Erfahrung mit kindlichen Zeugenaussagen.

Er hat auch bei Gefährdungsmeldungen Mandanten im Bereich von § 8a SGB VIII beraten und vertreten.

Er bildet sich seit Jahren neben der Fortbildung im Erb- und Familienrecht regelmäßig im Betreuungsrecht fort.

Er hat einen Demenzkurs absolviert und Erfahrung im Bestattungsrecht.

Er beschäftigt sich mit der Anwendung von Techniken aus dem Bereich der Mediation bei der Fallbearbeitung.

Die Mandanten und ihre Interessen stehen bei  unserer Tätigkeit im Vordergrund. Das erleichtert es uns, das Vertrauen und den Respekt unserer Kunden zu behalten.