Henß & Leitz
Fachanwälte für Erb- und Familienrecht
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Rechtsanwältin Katrin Henß, FAin ErbR, FAin FamR

Frau Rechtsanwältin Katrin Henß war in Karlsruhe jeweils die erste Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht.

Sie ist  schon seit 1990 überwiegend, seit Kanzleigründung ausschließlich in beiden Rechtsgebieten tätig.

In der Zeitschrift Focus wurde sie in Heft 44/2003 unter den 135 besten Erbrechtsanwälten in Deutschland genannt. Neben ihr war in Karlsruhe ein weiterer Kollege mt anderen Tätigkeits-schwerpunkten genannt.

Sie ist außerdem für die DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht e.V., Angelbachtal) als Schiedsrichterin für erbrechtliche Streitigkeiten tätig.

Daneben berät und vertritt sie im Testamentsvollstreckungsrecht und übernimmt Testamentsvoll-streckungen. Sie hat in diesem Bereich bei der DVEV (Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) und der AGT (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckungen e.V) an entsprechenden Qualifizierungen teilgenommen. Bei der AGT hat sie die Abschlussprüfung mit der Höchstpunktzahl als Kursbeste abgeschlossen.

Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt hat sich in den letzten Jahren Beratung und Vertretung bei Elternunterhalt herausgebildet.

Sie widmet sich ausschließlich der engagierten Bearbeitung der ihr anvertrauten Mandate und einer intensiven Fortbildung in den von ihr bearbeiteten Rechtsgebieten.

Sie hat zwei Kinder.


Rechtsanwalt Siegbert Leitz, FA FamR

Herr Rechtsanwalt Siegbert Leitz ist Fachanwalt für Familienrecht. Er ist seit über 15 Jahren ausschließlich im Erb- und Familienrecht sowie ggfs. angrenzendem Strafrecht in Familien- und Erbrechtsfällen tätig.

Seine besonderen Schwerpunkte liegen im Bereich der Teilungsversteigerung, der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, insbesondere wenn der Karlsruher Weg nicht passt oder Begutachtungen erforderlich sein könnten, sowie im Betreuungsrecht. Dort übernimmt er jedoch keine Betreuungen, sondern versteht sich als Vorsorgeanwalt, berät und vertritt überwiegend im Bereich Vorsorge-vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung. Er ist dabei zumeist bei der Vermeidung oder Abwehr von Betreuungen tätig oder vertritt Angehörige von Betroffenen. 

Seine Arbeitsbereiche erfordern Einfühlungsvermögen und Erfahrung.

Seine Stärken liegen in der genauen Analyse der Situation und darauf aufbauenden Taktiken und Strategien  bei der Umsetzung der Interessen seiner Mandanten.

Er hat dabei besondere Erfahrung mit psychischen Erkrankungen bei Erwachsenen und Kindern, die er in neue Fälle einbringt. Er hat umfangreiche Erfahrungen bezüglich kindlicher Entwicklung und Schulschwierigkeiten im Zusammenhang mit familienrechtlichen Konstellationen.

Er bildet sich seit Jahren neben der Fortbildung im Erb- und Familienrecht regelmäßig im Betreuungsrecht fort.

Er hat einen Demenzkurs absolviert und Erfahrung im Bestattungsrecht.

Er beschäftigt sich mit der Anwendung von Techniken aus dem Bereich der Mediation bei der Fallbearbeitung.

 


Die Mandanten und ihre Interessen stehen bei  unserer Tätigkeit im Vordergrund. Das erleichtert es uns, das Vertrauen und den Respekt unserer Kunden zu behalten.

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